Autor: Nau |
Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erhalten Versicherte, die vor dem 01.01.1952 geboren sind und das 60. Lebensjahr vollendet haben (§
Die Intention dieser Altersrente besteht darin, vor allem über 60 Jahre alten Versicherten, die trotz Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit nach einjährigen vergeblichen Bemühungen keinen Arbeitsplatz gefunden haben, einen Rentenanspruch zur Verfügung zu stellen.
Gemäß §
Wichtiger HinweisDer Arbeitslosigkeit gleichgestellt wird hier der Bezug von Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus. Das Anpassungsgeld soll die geordnete Durchführung des Anpassungsprogramms im Bergbau sozialerträglich gestalten. Es wird nach Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft gezahlt.1) Maßgeblich ist für den Anspruch auf Altersrente, dass Anpassungsgeld tatsächlich bezogen wurde. |
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