Autor: Nau |
Gemäß §
sie das 65. Lebensjahr vollendet haben (Nr. 1) und |
die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist (Nr. 2). |
Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz vom 23.06.20141) rüttelt grundsätzlich nicht an den gesetzlich geregelten Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente für langjährig Versicherte. Es wird jedoch der Zugang zu der in §
Dies hat auf Grundlage der Übergangsvorschrift des §
1) | BGBl I, 787. |
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