Autor: Klatt |
Ein Arbeitsunfall i.S.d. gesetzlichen Unfallversicherung ist ein Unfall eines Versicherten, der rechtlich wesentlich durch eine versicherte Tätigkeit (§§
Auch der in §
Die rechtliche Prüfung des §
Erforderlich ist zunächst das Vorliegen einer versicherten Tätigkeit. Versichert ist nur eine Tätigkeit, die mit einem der in §§
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