Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
A.
I.
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen eine familiengerichtliche Entscheidung zum Versorgungsausgleich, mit der die Aussetzung der Kürzung seines Ruhegehalts nach dem Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen (
1. a) Der Versorgungsausgleich dient dem Zweck, die verschieden hohen Rentenanwartschaften für die Altersrente, die die Ehepartner während der Ehe erworben haben, auszugleichen. Er ist geprägt von dem Grundsatz des sofortigen und endgültigen Vollzugs.
b) In Ausnahme dieses Grundsatzes bestimmte §
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