Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem. §
Die gem. §
Zutreffend hat das Arbeitsgericht die Klage mit dem zuletzt gestellten Antrag - die früher angekündigten Anträge wurden entgegen dem Berufungsvorbringen der Beklagten im Termin vom 12.6.1990 ausweislich des Verhandlungsprotokolls zurückgenommen - für zulässig erachtet. Der Antrag ist insbesondere hinreichend bestimmt im Sinne von §
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