Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 5. September 2017 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt vom beklagten Rentenversicherungsträger eine Altersrente für besonders langjährige Versicherte ab April 2016 anstelle der ihm ab Februar 2016 bewilligten Altersrente für langjährig Versicherte.
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