I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden vom 15. Juni 2007 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), die beim Kläger infolge eines anerkannten Arbeitsunfalles vom 31. Mai 2001 verblieben ist.
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