Anerkennung kompensierender Einsparungen bei der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung
BSG, Urteil vom 05.11.1997 - Aktenzeichen 6 RKa 1/97
DRsp Nr. 1998/19195
Anerkennung kompensierender Einsparungen bei der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung
1. Für die Anerkennung kompensierender Einsparungen bedarf es bei der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung des Nachweises eines kausalen Zusammenhanges mit dem beanstandeten Mehraufwand. Die erbrachten Leistungen müssen zudem medizinisch gleichwertig sein, und der Mehraufwand darf insgesamt nicht höher als die Einsparungen sein. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB V § 106 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ;
Gründe:
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