BSG - Urteil vom 20.12.2011
B 4 AS 203/10 R
Normen:
SGB II § 22;
Fundstellen:
BFH/NV 2012, 1567
Vorinstanzen:
LSG Saarland, vom 09.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 9 AS 5/09
SG Saarland, - Vorinstanzaktenzeichen 13 AS 586/07

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung einer Einkommenssteuererstattung als Einkommen

BSG, Urteil vom 20.12.2011 - Aktenzeichen B 4 AS 203/10 R

DRsp Nr. 2012/8991

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung einer Einkommenssteuererstattung als Einkommen

Gilt ein Anspruch auf Arbeitslosengeld für einen Zeitraum, in dem SGB 2-Leistungen erbracht worden sind, als erfüllt (§ 107 Abs 1 SGB 10), kann in diesem Zeitraum zugeflossenes Einkommen als Vermögen anzusehen sein mit der Folge eines höheren Leistungsanspruchs im nachfolgenden SGB 2-Leistungszeitraum.

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 9. Februar 2010 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

SGB II § 22;

Gründe:

I

Streitig ist die Höhe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II in der Zeit vom 1.3.2007 bis 31.10.2007.