AFG § 49 Abs. 1 S. 4 Buchst. a, § 128 Abs. 4 S. 1; AktG § 18 ; HGB § 17 ;
Fundstellen:
SozR 3-4100 § 49 Nr. 2
Anspruch auf Einarbeitungszuschuß
BSG, Urteil vom 07.11.1990 - Aktenzeichen 9b/7 RAr 122/89
DRsp Nr. 1998/7916
Anspruch auf Einarbeitungszuschuß
1. Wenn der zu fördernde Arbeitnehmer vor der Einarbeitung kurzfristig als Urlaubsvertreter schon bei demselben Arbeitgeber auf einem anderen Arbeitsplatz beschäftigt worden ist, so wird Einarbeitungszuschuß dadurch nicht ausgeschlossen. IS. des Ausschlußgrundes des § 49 Abs. 1 S. 4 Buchst. a AFG ist dieser Arbeitgeber nicht der "bisherige".[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AFG § 49 Abs. 1 S. 4 Buchst. a, § 128 Abs. 4 S. 1; AktG § 18 ; HGB § 17 ;
Gründe:
I.
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