1. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
2. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin Förderungsmaßnahmen für eine Weiterbildung zu gewähren. Konkret angestrebt ist von der Klägerin eine Umschulung zur Gesundheits- und Pflegeassistentin.
Die Klägerin hatte bereits im Mai 2020 einen Bildungsgutschein für eine entsprechende Umschulung beantragt. Die diesbezügliche Ablehnung durch die Beklagte war Gegenstand des Verfahrens
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