Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin wird das Zwischenurteil des Landgerichts Berlin vom 3. September 2020 - 104a
Die Widerklage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweiligen zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|