Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 2. Mai 2017 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Weiterbewilligung von Einstiegsgeld ab September 2015 für weitere sechs Monate von dem Beklagten.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|