Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt vom Beklagten ein höheres Einstiegsgeld nach §
Der Kläger, der zur streitigen Zeit gemeinsam mit seiner Ehefrau im Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem
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