Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger und Berufungskläger (im Weiteren: Kläger) begehrt im Überprüfungsverfahren nach §
Der am ... 1964 geborene alleinstehende Kläger erhielt nach vorangegangenem
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