Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Mannheim vom 28.12.2023 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
I.
Zwischen den Beteiligten ist im Rahmen eines Eilverfahrens die Übernahme von Mietschulden streitig
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