Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 23.03.2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Streitig ist die Gewährung höherer Verletztenrente wegen einer wesentlichen Verschlechterung der Unfallfolgen.
Der 1966 geborene Kläger, gelernter Kfz-Mechaniker-Geselle und Berufskraftfahrer (Id 93 S. 1 VerwA), war ab Juli 2001 als (Tankzug-)Fahrer bei der Fa. H1 GmbH beschäftigt und verunfallte am Morgen des 17.01.2002 auf dem Weg zur Arbeit mit seinem Pkw. Dabei zog er sich neben einer Schädelprellung und einer Thoraxkontusion Frakturen im Bereich beider unterer Extremitäten zu.
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