Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 18.06.2021 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten über die Anerkennung des Ereignisses vom 23.01.2019 als Arbeitsunfall.
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