Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 15. Kammer - vom 14. Dezember 2023 geändert:
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens in beiden Rechtszügen.
I. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2023 mit dem Antrag,
den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 14.12.2023 -
hat Erfolg. Sie ist zulässig und begründet.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|