OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 31.01.2024
3 MB 29/23
Normen:
SGB VIII § 43; SGB IX § 99 Abs. 1; SGB IX § 2 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 14.12.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 15 B 69/23

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem Verfahren einer Tagesmutter auf entgeltliche Betreeung von Kindern über einen Maximalstundensatz ohne Genehmigung hinaus; Prüfung der Eignung der Tagesmutter und der Umfeldsvoraussetzungen für die Aufnahme von Kindern zur Betreuung

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31.01.2024 - Aktenzeichen 3 MB 29/23

DRsp Nr. 2024/1686

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem Verfahren einer Tagesmutter auf entgeltliche Betreeung von Kindern über einen Maximalstundensatz ohne Genehmigung hinaus; Prüfung der Eignung der Tagesmutter und der Umfeldsvoraussetzungen für die Aufnahme von Kindern zur Betreuung

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 15. Kammer - vom 14. Dezember 2023 geändert:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Normenkette:

SGB VIII § 43; SGB IX § 99 Abs. 1; SGB IX § 2 Abs. 1;

Gründe

I. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2023 mit dem Antrag,

den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 14.12.2023 - 15 B 60/23 - aufzuheben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückzuweisen,

hat Erfolg. Sie ist zulässig und begründet.