1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin streitet um die Anpassung ihres Regelleistungsvolumens (
Die Klägerin, eine aus zwei Ärzten (Fachärzte für Neurochirurgie mit Zusatzausbildung "spezielle Schmerztherapie") bestehende Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), ist zur vertragsärztlichen Versorgung im Fachgebiet Neurochirurgie im Bereich der Beklagten zugelassen. Sie erbrachte im Quartal III/2013 u.a. Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen (
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