LAG Düsseldorf - Urteil vom 15.12.2020
8 Sa 342/20
Normen:
TVÜ-L § 29a; ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Wuppertal, vom 13.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2552/19
ArbG Essen, vom 29.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 2744/19
ArbG Essen, vom 08.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2762/19
AG Essen, vom 08.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2743/19

Antragserfordernis bei Angleichungszulage für LehrkraftAntragsfrist des § 29a Abs. 5 S. 1 TVÜ kein Verstoß gegen GleichheitsgrundsatzRechtmäßigkeit der Antragsfrist bei Angleichungszulage für LehrkraftAngleichungszulage als Entgeltbestandteil der Höhergruppierung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2020 - Aktenzeichen 8 Sa 342/20

DRsp Nr. 2023/12567

Antragserfordernis bei Angleichungszulage für Lehrkraft Antragsfrist des § 29a Abs. 5 S. 1 TVÜ kein Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz Rechtmäßigkeit der Antragsfrist bei Angleichungszulage für Lehrkraft Angleichungszulage als Entgeltbestandteil der Höhergruppierung

Die Angleichungszulage für Lehrkräfte ist innerhalb der Frist des § 29a Abs. 5 Satz 1 TVÜ-L zu beantragen. Dieses Antragserfordernis verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

Tenor

1.

Die Berufungen des Klägers zu 1) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 13.05.2020 - Az. 2 Ca 2552/19, der Klägerin zu 2) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 29.06.2020 - Az. 6 Ca 2744/19, des Klägers zu 3) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 08.07.2020 - Az. 5 Ca 2762/19 und der Klägerin zu 4) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 08.07.2020 - Az. 5 Ca 2743/19 werden zurückgewiesen.

2.

Die Kläger tragen ihre außergerichtlichen Kosten des Berufungsrechtsstreits jeweils selbst. Die sonstigen Kosten des Berufungsrechtsstreits tragen der Kläger zu 1) zu 48 %, die Klägerin zu 2) zu 11 %, der Kläger zu 3) zu 22,5 % und die Klägerin zu 4) zu 18,5 %.

3.

Die Revision wird für alle Kläger zugelassen.

Normenkette:

TVÜ-L § 29a; ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen tarifvertraglichen Anspruch auf Zahlung einer Zulage.