Die zulässige Beschwerde (§
Im Streit ist nur die Frage, ob die Erörterungsgebühr (§
Nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammer sollte mit der Einführung der Erörterungsgebühr der Verfahrenspraxis mancher Gerichte, durch Unterlassen der Antragstellung die Verhandlungsgebühr nicht anfallen zu lassen, entgegengetreten werden. Hieraus folgt, daß die Erörterungsgebühr nur dann entstehen kann, wenn das Gesetz eine streitige Verhandlung überhaupt zuläßt (vgl. Gerold/Schmidt,
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|