LAG Düsseldorf - Beschluss vom 22.06.1992
7 Ta 109/92
Normen:
BGB § 196 Abs. 1 Nr. 15 § 201 ; BRAGO § 19 Abs. 5 ;
Fundstellen:
JurBüro 1992, 799

Anwaltsgebühren: Festsetzung gegen den eigenen Mandanten

LAG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.1992 - Aktenzeichen 7 Ta 109/92

DRsp Nr. 2002/8852

Anwaltsgebühren: Festsetzung gegen den eigenen Mandanten

Die gegen den Vergütungsanspruch des Anwalts von der Partei geltend gemachte Einrede der Verjährung hindert als nichtgebührenrechtliche Einwendung die Festsetzung der Anwaltsvergütung. Dies gilt auch dann, wenn die Beantwortung der Frage, ob der Vergütungsanspruch verjährt ist, allein davon abhängt, ob der Festsetzungsanspruch, wie der Anwalt behauptet, entgegen dem Eingangsstempel des Gerichts bereits vorher beim Gericht eingegangen war.

Normenkette:

BGB § 196 Abs. 1 Nr. 15 § 201 ; BRAGO § 19 Abs. 5 ;
Fundstellen
JurBüro 1992, 799