I. Zwischen den Beteiligten ist zuletzt noch streitig, ob der Beklagte als Versorgungsträger den Kläger im Rahmen der Feststellung der Überführungsdaten nach §
Der am 24. November 1920 geborene Kläger wurde im Jahre 1945 von der Stadt L. als Berufsfeuerwehrmann eingestellt. Ab 1954 war er (zuletzt im Range eines Hauptmannes der Feuerwehr) bei der Abteilung Feuerwehr der Bezirksbehörde der Volkspolizei tätig. Ab September 1975 bezog er eine Invalidenrente aus dem mit Wirkung zum 1. Juli 1954 eingeführten Sonderversorgungssystem der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei, der Organe der Feuerwehr und des Strafvollzuges.
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