LAG Düsseldorf, vom 30.10.1990 - Aktenzeichen 16 Sa 1158/90
DRsp Nr. 1996/18983
Arbeitnehmerstatus: Lehrer an Volkshochschulen
1. Lehrer/Dozenten an Volkshochschulen, die als sogenannte freie Mitarbeiter auf Honorarbasis beschäftigt werden, stehen rechtlich als Arbeitnehmer in einem Angestelltenverhältnis, wenn sie im Bereich schulischer Lehrgänge tätig werden (hier: Kurse im Rahmen des zweiten Bildungsweges zur Erlangung des Hauptschulabschlusses oder der Fachoberschulreife).2. Befristungen derartiger Verträge mit der Begründung, die Teilnahme an den Kursangeboten schwanke erheblich, außerdem sei der Umfang künftiger Haushaltsmittel ungewiss, sind rechtsunwirksam.