LAG Düsseldorf vom 30.10.1990
16 Sa 1158/90
Normen:
ArbGG § 5 ; BGB 611; BetrVG § 5 ;
Fundstellen:
BB 1991, 349
LAGE § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 17
ZTR 1991, 127

Arbeitnehmerstatus: Lehrer an Volkshochschulen

LAG Düsseldorf, vom 30.10.1990 - Aktenzeichen 16 Sa 1158/90

DRsp Nr. 1996/18983

Arbeitnehmerstatus: Lehrer an Volkshochschulen

1. Lehrer/Dozenten an Volkshochschulen, die als sogenannte freie Mitarbeiter auf Honorarbasis beschäftigt werden, stehen rechtlich als Arbeitnehmer in einem Angestelltenverhältnis, wenn sie im Bereich schulischer Lehrgänge tätig werden (hier: Kurse im Rahmen des zweiten Bildungsweges zur Erlangung des Hauptschulabschlusses oder der Fachoberschulreife). 2. Befristungen derartiger Verträge mit der Begründung, die Teilnahme an den Kursangeboten schwanke erheblich, außerdem sei der Umfang künftiger Haushaltsmittel ungewiss, sind rechtsunwirksam.

Normenkette:

ArbGG § 5 ; BGB 611; BetrVG § 5 ;
Fundstellen
BB 1991, 349
LAGE § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 17
ZTR 1991, 127