LAG Köln, Urteil vom 30.10.2000 - Aktenzeichen 8 Sa 496/00
DRsp Nr. 2002/15287
Arbeitsunfall; Schadensersatz; Schmerzensgeld
»1. Der Haftungsausschluss nach § 104 umfasst - insoweit übereinstimmend mit der zuvor geltenden Regelung in § 636RVO - auch Ansprüche auf Schmerzensgeld nach § 847BGB.2. §§ 104, 105 SGB VII lassen es allerdings im Gegensatz zur zuvor geltenden Regelung in § 636RVO für die Entsperrung des Haftungsprivilegs genügen, dass der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt ist. Dass Wissen und Wollen des Schädigers muss sich dafür auf die Handlung und deren Erfolg nicht hingegen auch auf den konkreten Schadensumfang erstrecken.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.