LAG Köln - Urteil vom 30.10.2000
8 Sa 496/00
Normen:
SGB VII § 104 § 105 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln - Urteil vom ... - 19 Ca 9189/99,

Arbeitsunfall; Schadensersatz; Schmerzensgeld

LAG Köln, Urteil vom 30.10.2000 - Aktenzeichen 8 Sa 496/00

DRsp Nr. 2002/15287

Arbeitsunfall; Schadensersatz; Schmerzensgeld

»1. Der Haftungsausschluss nach § 104 umfasst - insoweit übereinstimmend mit der zuvor geltenden Regelung in § 636 RVO - auch Ansprüche auf Schmerzensgeld nach § 847 BGB. 2. §§ 104, 105 SGB VII lassen es allerdings im Gegensatz zur zuvor geltenden Regelung in § 636 RVO für die Entsperrung des Haftungsprivilegs genügen, dass der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt ist. Dass Wissen und Wollen des Schädigers muss sich dafür auf die Handlung und deren Erfolg nicht hingegen auch auf den konkreten Schadensumfang erstrecken.