LAG Thüringen - Urteil vom 07.11.2000
7 Sa 745/99
Normen:
BGB §§ 123 611 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJ 2001, 501
Vorinstanzen:
ArbG Gera, vom 16.06.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 3422/95

Arbeitsvertrag: Anfechtung - Falschbeantwortung der Frage nach Mitarbeit für das MfS der ehemaligen DDR

LAG Thüringen, Urteil vom 07.11.2000 - Aktenzeichen 7 Sa 745/99

DRsp Nr. 2002/15231

Arbeitsvertrag: Anfechtung - Falschbeantwortung der Frage nach Mitarbeit für das MfS der ehemaligen DDR

»Bei Übertragung von hoheitlichen Befugnissen (hier: polizeiliche Aufsichtsbefugnisse nach § 139b GewO) darf regelmäßig nach einer 1970 noch nicht abgeschlossenen MfS-Mitarbeit gefragt werden (im Anschluss an BAG vom 28.05.1998 - 2 AZR 549/97 - AP Nr. 46 zu § 123 BGB).«

Normenkette:

BGB §§ 123 611 Abs. 1 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten im nunmehr vierten Prozeß über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses wegen Falschbeantwortung der Frage nach einer Zusammenarbeit mit dem MfS.