LAG Berlin - Urteil vom 27.10.2000
19 Sa 2007/00
Normen:
BGB § 397 Abs. 1 § 611 Abs. 1 § 615 Satz 1, Satz 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 19.07.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 9705/00

Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters nach Freistellung von der Arbeitspflicht unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche

LAG Berlin, Urteil vom 27.10.2000 - Aktenzeichen 19 Sa 2007/00

DRsp Nr. 2002/8216

Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters nach Freistellung von der Arbeitspflicht unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche

Stellt der Insolvenzverwalter den Arbeitnehmer unwiderruflich von der Arbeitspflicht unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche frei, so hat er keinen Auskunftsanspruch gegen den Arbeitnehmer über die Höhe des im Freistellungszeitraum anderweitig erzielten Arbeitsverdienstes, wenn er nicht die Anrechnung mit dem Arbeitnehmer vereinbart hat.

Normenkette:

BGB § 397 Abs. 1 § 611 Abs. 1 § 615 Satz 1, Satz 2 ;

Tatbestand

Der Kläger nimmt den Beklagten auf Zahlung von Arbeitsentgelt für die Zeit vom 1.10.99 bis zum 31.10.99 in Anspruch. Im Wege der Widerklage verlangt der Beklagte vom Kläger Auskunft über die Höhe des in diesem Zeitraum anderweit erzielten Arbeitsentgeltes.

Der Kläger war seit Oktober 1996 als Karosserieklempner im Betrieb der Gemeinschuldnerin tätig. Seine monatliche Vergütung betrug zuletzt 3.174,-- DM brutto.