LAG Niedersachsen - Urteil vom 01.12.2009
3 Sa 640/09 B
Normen:
BetrAVG § 16; BAT; TV-L;
Vorinstanzen:
ArbG Lüneburg, vom 06.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 552/08

Auslegung einer Ruhegeldsatzung; Ruhegeldanpassung entsprechend den Vergütungsänderungen im öffentlichen Dienst

LAG Niedersachsen, Urteil vom 01.12.2009 - Aktenzeichen 3 Sa 640/09 B

DRsp Nr. 2010/21184

Auslegung einer Ruhegeldsatzung; Ruhegeldanpassung entsprechend den Vergütungsänderungen im öffentlichen Dienst

Verweist eine Gesamtzusage wegen der Ruhegeldanpassung auf die tarifvertraglichen Änderungen der Bezüge nach dem BAT, gelten nach dessen Ablösung die Nachfolgeregelungen, hier die im Geltungsbereich des TV-L, und nicht lediglich die gesetzlichen Regelungen in § 16 BetrAVG.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lüneburg vom 06.04.2009 - 4 Ca 552/08 B - wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 504,48 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf einen Betrag von jeweils 43,01 € seit 01.02.2008, 01.03.2008, 01.04.2008, 01.05.2008, 01.06.2008 und 01.07.2008 sowie auf einen Betrag in Höhe von jeweils 41,07 € seit dem 01.08.2008, 01.09.2008, 01.10.2008, 01.11.2008, 01.12.2008 und 02.01.2009 zu zahlen.

Die erstinstanzlichen Kosten tragen die Beklagte zu 72 % und der Kläger zu 28 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 16; BAT; TV-L;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Anpassung des dem Kläger gewährten Ruhegelds.