Die Beschwerden der Beteiligten zu 1. und des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle - Kammer für Landespersonalvertretungssachen - werden zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Antragstellerin begehrt den Ausschluss der Beteiligten zu 1. aus dem bei ihr gebildeten Personalrat, dem Beteiligten zu 2. Die Beteiligte zu 1. ist Vorsitzende des Beteiligten zu 2. Die Antragstellerin wirft der Beteiligten zu 1. vor, die vertrauliche Mitteilung einer Bediensteten publik gemacht und damit ihre Verschwiegenheitspflicht verletzt zu haben.
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