ArbG Berlin, vom 22.05.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 42054/96
LAG Berlin, vom 09.12.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Sa 102/97
Außerordentliche Kündigung - Personalratsanhörung
BAG, Urteil vom 29.10.1998 - Aktenzeichen 2 AZR 61/98
DRsp Nr. 1999/2282
Außerordentliche Kündigung - Personalratsanhörung
»Soweit nach § 7 Satz 3 BPersVG der Dienststellenleiter den Personalabteilungsleiter zu seinem Vertreter bestimmt, ist damit keine funktionale Vertretung in dem Sinne verbunden, daß der jeweilige Vertreter des Personalabteilungsleiters bei dessen Verhinderung automatisch an die Stelle des Personalabteilungsleiters tritt. Ein von einem solchen Vertreter nach § 79 Abs. 3BPersVG eingeleitetes Verfahren zur Anhörung des Personalrats vor einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung ist fehlerhaft und führt gemäß § 79 Abs. 4BPersVG zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn der Personalrat die fehlerhafte Vertretung rügt (Fortsetzung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP Nr. 8 zu § 79BPersVG).«
Normenkette:
BGB § 626 ; BPersVG §§ 7, 79 Abs. 4 ;
Tatbestand:
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