Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau - in der Pfalz - vom 26.02.2019 -
Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 26.02.2019 -
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
III.Die Kosten des Rechtsstreits (1. und 2. Instanz) trägt der Kläger.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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