BAG - 10.02.1987 (1 ABR 43/84) - DRsp Nr. 1992/6231
BAG, vom 10.02.1987 - Aktenzeichen 1 ABR 43/84
DRsp Nr. 1992/6231
Umfassendes Recht des Betriebsrats auf Einblick in die Lohn- und Gehaltslisten (Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz), und zwar unter Einbeziehung von Angaben über individuell ausgehandelte und gewährte Sonderzahlungen;(g) Einblicksrecht auch dann, wenn durch die Einsichtnahme die Empfänger und die Höhe der Sonderzahlungen erst festgestellt werden sollen.
Normenkette:
BetrVerfG § 80 Abs.2 S.2;
(f) »... Nach § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG [BetrVerfG] hat der Betriebsrat Anspruch auf Einblick in die vollständigen Listen aller Bruttolöhne und -gehälter. Die Lohnlisten müssen alle Lohnbestandteile enthalten einschließlich übertariflicher Zulagen und solcher Zahlungen, die individuell unter Berücksichtigung verschiedener Umstände ausgehandelt und gezahlt werden. Das ist ständ. Rechtspr. des BAG. Sonderzahlungen und Prämien aus besonderem Anlaß als Vergütung für überdurchschnittliche Leistungen sind Bestandteil der Vergütung. Sie gehören zu den Bruttolöhnen und -gehältern i. S. von § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG. ...
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