Die Parteien hatten im Arbeitsvertrag vom 4. 11. 1982 vereinbart, daß die Kl. bis zum 30. 9. 1983 ganztags und danach halbtags beschäftigt werden sollte. Anfang 1983 wurde die Kl. schwanger. Die Schutzfristen vor und nach der Niederkunft dauerten vom 1. 9. 1983 bis 26. 12. 1983. Für den nach §
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