BAG - 22.05.1986 (2 AZR 612/85) - DRsp Nr. 1992/6326
BAG, vom 22.05.1986 - Aktenzeichen 2 AZR 612/85
DRsp Nr. 1992/6326
Arbeitgeber-Pflicht zur Prüfung der Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung des betriebsbedingt zu kündigenden Arbeitnehmers(a) innerhalb des Betriebs bzw. des Unternehmens (betriebs- und unternehmensbezogener Kündigungsschutz);(b-d) grundsätzlich nicht im Konzernbereich (keine Konzernbezogenheit des Kündigungsschutzes),(c-d) anders bei vertraglicher Verpflichtung oder einer Zusage, die Unterbringung des Arbeitnehmers in einem anderen Konzernbetrieb zu versuchen,(d) insoweit jedoch ohne Bindung an die Grundsätze der sozialen Auswahl (Abs. 3 Satz 1).
Normenkette:
KSchG § 1 Abs.3 S.1;
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