»... Aus § 33 Nr. 7 c TVAL II ergibt sich, daß der dort geregelte tarifliche Abgeltungsanspruch in Abweichung von der gesetzl. Regelung des §
zwingenden persönlichen Gründen, also wegen Krankheit, nicht vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses erteilt werden konnte. Gegen eine solche tarifliche Abweichung von der gesetzl. Regelung bestehen nach §
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