»... Der [umstrittene] Sozialplan hat für Versorgungsansprüche älterer ArbNehmer, die wegen des Verlustes ihres Arbeitsplatzes eine sogenannte »große Abfindung« [gewählt haben und darüberhinaus vorgezogenes Altersruhegeld] beanspruchen, einen versicherungsmathematisch berechneten Abschlag eingeführt. Dieser ist zu berücksichtigen, wenn ArbNehmer mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in den Ruhestand treten.
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