BAG - 27.07.1988 (5 AZR 244/87) - DRsp Nr. 1992/6079
BAG, vom 27.07.1988 - Aktenzeichen 5 AZR 244/87
DRsp Nr. 1992/6079
Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte Ä anteilig Ä nach den gleichen Grundsätzen wie für vergleichbare Vollzeitkräfteim Falle angestellter Hochschuldozenten;
»Haben teilzeitbeschäftigte [Hochschuldozenten] dieselben umfassenden Verpflichtungen wie vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte, so steht ihnen aus dem Gebot der Gleichbehandlung anteilig eine nach den gleichen Grundsätzen wie bei den Vollzeitkräften bemessene Vergütung zu.«