BAG vom 28.01.1986
3 AZR 434/84
Normen:
BGB §§ 611 ff.;
Fundstellen:
DB 1986, 2686
DRsp VI(610)199d-e
JZ 1987, 420
VersR 1987, 190

BAG - 28.01.1986 (3 AZR 434/84) - DRsp Nr. 1992/6363

BAG, vom 28.01.1986 - Aktenzeichen 3 AZR 434/84

DRsp Nr. 1992/6363

Insolvenzschutz nach Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 auch im Falle des Eintritts der Masselosigkeit erst nach Betriebsbeendigung; (e) Eintrittspflicht des Pensions-Sicherungsvereins in einem solchen Fall auch dann, wenn ein Konkursverfahren schon deswegen nicht in Betracht kommt, weil der Versorgungsschuldner infolge Austritts aller Mitglieder seine Rechts- und Konkursfähigkeit als eingetragener Verein verloren hat.

Normenkette:

BGB §§ 611 ff.;

»... Grundlage des Klageanspruchs ist § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 BetrAVG. Nach dieser Bestimmung besteht die Eintrittspflicht des PSV [Pensions-Sicherungsverein] bei vollständiger Beendigung der Betriebstätigkeit des ArbGebers im Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens nicht gestellt worden ist und ein Konkursverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt. ...

(d) Die Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 BetrAVG scheitert nicht daran, daß der WHV [ArbGeber, ein eingetragener Verein] .. am 31. 12. 1980 noch Vermögen besaß, das für die Eröffnung des Konkursverfahrens ausgereicht hätte. Bereits im Urteil [in] BAGE 47, 229 [hier: VI (610) 187 i]) hat der Senat es für die Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 BetrAVG genügen lassen, daß Insolvenz erst nach Betriebseinstellung eintritt und zur Masselosigkeit führt. ... Daran ist festzuhalten. ...