BAG - 28.06.1989 (5 AZR 274/88) - DRsp Nr. 1992/5966
BAG, vom 28.06.1989 - Aktenzeichen 5 AZR 274/88
DRsp Nr. 1992/5966
Verwaltungsrechtsweg (keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte) für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen einer ausländischen nicht beamteten Rechtsreferendarin
»Für Vergütungsansprüche einer ausländischen Rechtsreferendarin aus ihrem Ausbildungsverhältnis zu dem Land Hessen (juristischer Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf) ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten und nicht zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben.«