Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 28. September 2022 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt A, O, beizuordnen, wird abgelehnt.
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Der Kläger macht im Wege eines Überprüfungsverfahrens höhere Leistungen für Kosten der Unterkunft nach dem Dritten Kapitel des Sozialgesetzbuchs Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XIl) für die Jahre 2016 und 2017 geltend.
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