Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für das Feststellungsverfahren auf 359,35 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob das vom Kläger unter dem Aktenzeichen
Der Kläger betreibt ein landwirtschaftliches Unternehmen als bäuerlicher Einzelbetrieb und eine Imkerei mit einer wechselnden Anzahl von Bienenvölkern. Er wird als Mitgliedsunternehmen der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin, der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland (
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