Die Beschwerden der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Juni 2020 werden zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Das Beschwerdeverfahren betrifft die Frage der Beendigung eines Rechtsstreites durch eine Berufungsrücknahmefiktion.
Der Beklagte bewilligte den Klägern Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für September 2009 bis Februar 2010. Das
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|