Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist.
Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. April 2017 und das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 7. Dezember 2016 sind wirkungslos.
Die Beklagte trägt die Kosten des gesamten Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
I
Die Beteiligten haben im Ausgangsverfahren über die Verpflichtung der Beklagten gestritten, den Kläger vorläufig gemäß §
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