LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 27.10.1999
L 5 KA 2574/99
Normen:
GG Art. 12 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 ; GSG Art. 33 § 1 ; SGB V § 95 Abs. 7 S. 2 § 95 Abs. 7 S. 3 ; SGB X § 40 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 21.05.1999 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 5208/98

Begriff der Offenkundigkeit bei der Nichtigkeit von Verwaltungsakten, Verfassungsmäßigkeit der Altergrenze bei der Beendigung der Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.1999 - Aktenzeichen L 5 KA 2574/99

DRsp Nr. 2006/23689

Begriff der Offenkundigkeit bei der Nichtigkeit von Verwaltungsakten, Verfassungsmäßigkeit der Altergrenze bei der Beendigung der Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit

1. Wenn jeder Verständige und Urteilsfähige den Fehler erkennen kann, es also keiner besonderen Sachkenntnis oder Heranziehung irgendwelcher Aufklärungsmittel bedarf, so liegt Offenkundigkeit iS des § 40 SGB X vor. 2. Die Vorschriften über die Beendigung der Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit bei Erreichung der Altersgrenze von 68 Jahren sind nicht verfassungswidrig. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 12 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 ; GSG Art. 33 § 1 ; SGB V § 95 Abs. 7 S. 2 § 95 Abs. 7 S. 3 ; SGB X § 40 Abs. 1 ;
Vorinstanz: SG Karlsruhe, vom 21.05.1999 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 5208/98