Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren
BSG, Beschluß vom 13.10.1997 - Aktenzeichen 2 BU 42/97
DRsp Nr. 1998/4678
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren
1. Wenn das Vorbringen des Klägers im Kern den Vorwurf betrifft, das LSG habe die Sache falsch entschieden (hier in der Frage der Beitragspflicht eines Sportclubs e.V. für die Mithilfe seiner Mitglieder bei einem Sportstätten-Neubau), so wird dadurch nicht die Zulassung der Revision eröffnet. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 ;
Gründe:
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