Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des SG Würzburg vom 20.08.2013 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Streitig ist, ob der Beklagte die Kosten für die vom Kläger geforderte Vorlage von Kontoauszügen zu erstatten hat.
Auf die Aufforderung des Beklagten nach Vorlage der Kontoauszüge der letzten Monate übersandte der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II - Alg II -) nach dem
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|