Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Januar 2017 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer (weiteren) Beihilfe zu den Aufwendungen für die vollstationäre Pflege der Ehefrau des Klägers in den Monaten Januar bis März 2015.
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