Die Revision der Klägerin gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25. November 2008 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin, ein Versicherungsunternehmen in Form einer Aktiengesellschaft, einen Beitrag zur Insolvenzsicherung für das Beitragsjahr 2002 zu entrichten hat.
Die Rechtsvorgängerin der Klägerin, die Westfälische Provinzial Lebensversicherung AG, übernahm durch einen notariellen Betriebseinbringungs- und Bestandsübertragungsvertrag vom 5. Dezember 2001 zum 1. Januar 2002 (§ 8 des Vertrages) den vollständigen Geschäftsbetrieb der öffentlich-rechtlichen Körperschaft "Westfälische Provinzial-Lebensversicherungsanstalt", im Folgenden: WPLA.
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