1. Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens voll zu erstatten. Im Übrigen verbleibt es bei der Kostenentscheidung des Sozialgerichts.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit steht die Berechnung einer Verletztenrente, dabei die Höhe des Jahresarbeitsverdienstes (JAV).
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